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BPatG, 17.04.2007 - 23 W (pat) 337/03 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95
"Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer …
Auszug aus BPatG, 17.04.2007 - 23 W (pat) 337/03
Mit dem Patentanspruch 1 nach Hauptantrag fallen wegen der Antragsbindung auch die zugehörigen Unteransprüche 2 bis 5, vgl. BGH GRUR 1997, 120 Leitsatz - "Elektrisches Speicherheizgerät".Mit den Patentansprüchen 1 der Hilfsanträge 1 und 2 fallen wegen der Antragsbindung auch die zugehörigen Unteransprüche 2 bis 5, vgl. BGH GRUR 1997, 120 Leitsatz - "Elektrisches Speicherheizgerät".
- BPatG, 19.10.2006 - 23 W (pat) 327/04
Auszug aus BPatG, 17.04.2007 - 23 W (pat) 337/03
Das Bundespatentgericht bleibt gleichwohl für die in dem bezeichneten befristeten Zeitraum durch § 147 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 PatG zugewiesenen Einspruchsverfahren weiterhin zuständig, weil der Gesetzgeber eine anderweitige Zuständigkeit für diese Verfahren nicht ausdrücklich festgelegt hat und deshalb der allgemeine Rechtsgrundsatz der "perpetuatio fori" (analog § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO und analog § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG) zum tragen kommt, wonach eine einmal begründete Zuständigkeit grundsätzlich bestehen bleibt (siehe die zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsentscheidung 23 W (pat) 327/04 vom 19. Oktober 2006, "Rundsteckverbinder" zur Frage der fortdauernden Zuständigkeit des Bundespatentgerichts für die durch § 147 Abs. 3 PatG zugewiesenen Einpruchsverfahren).